Die FSG-AHS möchte vor allem folgende Punkte zu den Maßnahmen anmerken (Die Aufzählung bezieht sich auf die entsprechenden Absätze in der Zusammenfassung.):

Zu 3. Da die Schulen geöffnet sind, besteht laut Bundeskanzler Kurz KEIN Anspruch auf Sonderbetreuungszeit! Möglicherweise ist mit einer größeren Anzahl an Schülerinnen und Schüler zu rechnen.
Es ist davon auszugehen, dass unter der Betreuung in den Lernstationen die Bearbeitung der Lern- und Arbeitspakete (der Klassenlehrerinnen und –lehrer) erfolgen soll.

Zu 5. Klassen-, gruppen- oder schulstufenübergreifende Förderkurse widersprechen der eigentlichen Intention des Lockdowns und Letzteres auch der gezielten Förderung.

Zu 8. Die Entscheidung, die Schulen am 7. Dezember wieder zu öffnen, zeigt wieder die mangelnde Einbindung der Schulpartner und/oder gewerkschaftlichen Vertretung in den Entscheidungsprozess. Diese wird zu Diskussionen und Unsicherheiten an jenen Schulstandorten führen, die den 7. Dezember schulautonom frei haben

Der Lockdown wird sicher für alle am Schulprozess Beteiligten erneut eine herausfordernde Zeit. In diesem Zusammenhang möchten wir allen Lehrerinnen und Lehrern für den großartigen Einsatz und das unermüdliche Engagement bedanken.

Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

ZSFG Schulbetrieb ab 17.11.: Informationen zum Schulbetrieb-ab 17.11.2020

Informationsschreiben Ministerium; Schulbetrieb ab 17.11.2020
Beilage: Schulbetrieb ab 17.11.2020-Beilage

Elternbrief_Lockdown
Elternbeiblatt_Lockdown

Bundesgesetzblatt: BGBLA_2020_II_478