Anträge für den Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds können ab Montag, 27. April 2020 gestellt werden.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Schulstornofonds:

  • Der Schulstornofonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG.
  • Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 SchuVV, die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden.
  • Kostenersatzfähig sind abgesagte Schulveranstaltungen im Zeitraum von 11. März 2020 bis 13. September 2020 (Schuljahresende je nach Bundesland).
  • Es sind bereits Kosten gegenüber dem den Vertragspartner/n angefallen (Entgelt, Entschädigungsbetrag, Storno).
  • Es kann weder eine einvernehmliche Einigung mit dem Vertragspartner (Hotel, Reisebüro etc.) noch eine Verschiebung der Schulveranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt erreicht werden.

Juristische Guidelines für Lehrkräfte

Leitfaden – Fünf Schritte zum Kostenersatz

Häufig gestellte Fragen – FAQs



COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds:
Homepage: https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/
Hotline: +43 1 534 08-234
E-Mail: schulstornofonds@oead.at