Am 7.12.2020 treten Änderungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) in Kraft.

Die AHS-Unterstufe und die 8. Klasse befinden sich ab 7.12.2020 zur Gänze im Präsenzunterricht (regulärer Stundenplan).
Die 5., 6. und 7. Klassen verbleiben im Distance- Learning (Präsenzphasen möglich).

Folgende Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen Unterrichtsbetrieb ab 07. Dezember 2020 wurden vom Bildungsministerium festgelegt:

  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
  • Staffelung des Unterrichtsbeginns und Pausen möglich
  • Konferenzen nur elektronisch
  • Schularbeiten können stattfinden – max. 1 SA pro Tag und 2 SAs pro Woche
  • schriftliche Leistungsfeststellungen (z. B. Tests): nur dann, wenn durch andere Leistungsfeststellungen keine sichere Beurteilung möglich ist
  • Reifeprüfung – Wintertermin 2020: gleiche Bedingungen wie beim Haupttermin 2020

Erlass_Schulbetrieb ab 7.12.2020

Übersicht über die Eckpunkte der Lockerungen ab 7.12.2020 : Eckpunkte_Lockerung