Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal zwei Jahren in Anspruch genommen werden – es wird zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in abgeschlossen.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Beide Jahre zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen (in den folgenden zwei Jahren ist keine weitere Bildungsteilzeit und -karenz möglich)
- Die 24-monatige Bildungsteilzeit innerhalb der vier Jahre in Teilen zu konsumieren, wobei jeder einzelne Teil mindestens vier Monate andauern muss
- Kombination mit einer Bildungskarenz
Voraussetzungen:
- Erfüllung einer Anwartschaft auf Arbeitslosengeld
- Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochener Dauer
- Die Beschäftigung muss arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein
- Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25% und höchstens 50%; Normalarbeitszeit darf 10 Stunden (5 Unterrichtsstunden) nicht unterschreiten und muss über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt sein
- Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung
- Wird einem Studium nachgegangen, muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils sechs Monaten ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Gesamtumfang von 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten vorgelegt werden
- Vereinbarung einer Bildungskarenz (siehe unten)
Das Bildungsteilzeitgeld beträgt täglich 1€ für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird.
Beantragung:
- Elektronisch über eAMS-Konto oder
- persönliche Vorsprache bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.
- Neben dem Antrag muss die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit vorgelegt werden; hier zum Download: Bescheinigung-Nachweis-Bildungskarenz – bei der Beantragung mitbringen, daher vorher vom Dienstgeber ausfüllen und unterschreiben lassen.
Hinweis: Es kann nur an eine bestimmte Anzahl von Personen pro Betrieb Bildungsteilzeitgeld ausbezahlt werden (vier Dienstnehmer:innen bei Betrieben bis zu 50 Personen, 8% der Belegschaft bei Betrieben mit über 50 Personen).
Genauere Informationen: AMS Bildungsteilzeit
Stand: Februar 2024