Bei der Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) handelt es sich um Reduktion der Arbeitszeit, um nach einem längeren Krankenstand schrittweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Reduktion ist mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, es besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen
- mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand
- voll arbeitsfähig (kein Teilkrankenstand)
- Beratungsgespräch bei Fit2work (https://www.fit2work.at/home/) für betroffene Person und Dienstgeber
- schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sowie Wiedereingliederungsplan mit Dienstgeber
Zeitpunkt der Inanspruchnahme
- direkt im Anschluss an den Krankenstand (nach Bewilligung) oder
- zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens einen Monat nach Ende des Krankenstandes)
Dauer
- mindestens ein Monat bis zu sechs Monaten
- einmalige Verlängerung für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten möglich (bei arbeitsmedizinischer Zweckmäßigkeit)
- vorzeitige Rückkehr zur Vollbeschäftigung möglich (frühestens drei Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Dienstgeber)
Die Reduktion der Arbeitszeit muss im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Krankenstand stehen. Die regelmäßige Wochendienstzeit muss im Durchschnitt 50% bis 75% des bisherigen Umfangs betragen (bezogen auf die Gesamtdauer der WIETZ)
Es ist daher möglich, die WIETZ zunächst im Ausmaß von weniger als 50 % anzufangen und danach zu steigern (zu keinem Zeitpunkt der WIETZ darf die Zeit 30 % der Vollbeschäftigung unterschreiten).
Der Dienstgeber hat das dem vereinbarten Beschäftigungsausmaß entsprechende an-teilige Monatsentgelt zu bezahlen. Für die Dauer der WIETZ gebührt neben dem Entgelt ein Wiedereingliederungsgeld (muss beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden). Dieses wird für jeweils 28 Tage im Nachhinein ausgezahlt und errechnet sich aus dem erhöhten Krankengeld, welches entsprechend der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu aliquotieren ist.
Quellen:
https://www.goed.at/aktuelles/news/goed-info-zur-dienstrechtsnovelle-2018
https://www.arbeiterkammer.at/wiedereingliederungsteilzeit
Stand: März 2023