Kommt ein Baby gibt es viel zu tun. Ein Überblick der To Dos und Informationen für berufstätige werdende Eltern und berufstätige Eltern:

II-L Lehrerinnen – Schwangerschaft

  • befristete Dienstverhältnis laut Vertragsdauer
  • fällt der Zeitpunkt der Weiterverwendung (Schuljahresbeginn) innerhalb des Mutterschutzes, dann ist eine Weiterverwendung gesichert

Vor der Geburt

  • Meldung an den Dienstgeber über den voraussichtlichen Geburtstermin – sobald als möglich (Vorlage der ärztlichen Schwangerschaftsmeldung)
  • Verbot von Mehrdienstleistungen
  • Verbot an der Teilnahme von mehrtägigen Schulveranstaltungen
  • Sind notwendige schwangerschaftsbedingte Untersuchungen außerhalb der Unterrichtszeit nicht möglich oder nicht zumutbar, so ist eine Freistellung zu gewähren

Nach der Geburt

  • Ansuchen um Kinderzuschuss (15,60 € pro Monat – Stand 01/2024)
  • Ansuchen um Geldaushilfe anlässlich der Geburt
  • Karenzmeldung an GÖD (bis 33. Monat beitragsfrei, dann 1,80 € – Stand 01/2024)

Ergänzungszulage (VBG §24,8)

  • Bei keinem oder geringem Anspruch auf Wochengeld
  • Antrag über den Dienstweg bei der Bildungsdirektion
  • Bestätigung des Sozialversicherungsträgern über die Höhe des Wochengeldes

Innerhalb der Schutzfrist

  • Ansuchen um Karenz (Verlängerung einfacher als Verkürzung)
  • Bei Väterkarenz: im Antrag vermerken
  • Ansuchen um Kinderbetreuungsgeld

Karenz nach MuSchG/VKG

  • Für Geburten ab dem 1.11.2023 besteht ein Anspruch auf Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag nur, wenn mind. 2 Monate vom zweiten Elternteil in Anspruch genommen werden. Geht nur ein Elternteil in Karenz, verkürzt sich die mögliche Dauer bis zum 22. Lebensmonat des Kindes. Ausnahme: Alleinerziehende (weiterhin bis zum 2. Lebensjahr)
  • Ende: am letzten Schultag (wenn man im darauffolgenden Schuljahr wieder unterrichten möchte)

Karenz zur Betreuung eines Kindes (BDG § 75,4 u. VBG § 29,4)

  • Karenzurlaube nach dem 2. Geburtstag des Kindes werden immer nur bis zum Ende des Schuljahres (=Ende der Sommerferien) gewährt
  • Möglich bis zum Schuleintritt des Kindes
  • Bezüglich Anrechnung: Hälfte für Vorrückung

Teilzeit nach BDG §50b (analog im VGB)

  • Rechtsanspruch
  • Antrag mindestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Wirksamkeitsbeginn
  • Auf Grund der Reduktion ist bei Stundeneinteilung Rücksicht zu nehmen
  • Volle Anrechnung für Vorrückung und Pension

Pflegefreistellung

  • Bis 10. Geburtstag Begleitung ins Krankenhaus
  • Ausmaß: wöchentliche Dienstzeit pro Kalenderjahr
  • Noch nicht 12-jähriges Kind: weitere wöchentliche Dienstzeit
  • tageweise und stundenweise möglich

GÖD-Familienunterstützung

  • wenn Familie für drei oder mehrere Kinderfamilienbeihilfe bezieht oder
  • für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe erhält
  • mindestens einjährige GÖD-Mitgliedschaft
  • persönliches Ansuchen mittels Formular

Stand: Februar 2024

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