Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.

Ab 1. Februar 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat

bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale (einfache Fahrtstrecke):
20 km bis 40 km: 21,78 €
mehr als 40 km bis 60 km: 43,06 €
mehr als 60 km: 64,36 €

bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale (einfache Fahrtstrecke):
2 km bis 20 km: 11,85 €
mehr als 20 km bis 40 km: 47,01 €
mehr als 40 km bis 60 km: 81,83 €
mehr als 60 km: 116,86 €

Bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte an
* mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat gebühren zwei Drittel
* mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tage im Kalendermonat gebührt ein Drittel
des jeweiligen Monatsbetrages.

Der Fahrtkostenzuschuss wird mit dem Monatsbezug ausbezahlt, er gilt als Aufwandsentschädigung.

Stand: Jänner 2022