Unterstützung, wo sie notwendig ist.

Jeder kann im Leben an seine Grenzen gelangen – und genau dann wird eine starke Unterstützung gebraucht. Die GÖD unterstützt ihre Mitglieder in schwierigen Lebenslagen.

Familienunterstützung

Die Familienunterstützung ist eine soziale Zuwendung für alle Familien

  • ab 3 Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und
  • Familien, die erhöhte Familienbeihilfe ab einem Kind beziehen.

Die Zuerkennung der Familienunterstützung erfolgt einmal im Jahr für das laufende Kalenderjahr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familienunterstützung. Die Familienunterstützung wird ausnahmslos auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.

Unterstützungshöhe:

  • Familie mit 3 Kindern: 210€
  • für jedes weitere Kind zusätzlich: 70€
  • Familie mit einem Kind – erhöhte Familienbeihilfe: 140€
  • für jedes weitere Kind mit erhöhter Familienbeihilfe zusätzlich: 140€

Solidaritätsversicherung

Alle GÖD-Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig geleistet haben.

Die Versicherung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

  • Begräbniskostenbeitrags-Versicherung

Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in den Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer:

  • 3 bis 10 Jahren: 150€
  • über 10 bis 20 Jahren: 160€
  • über 20 bis 30 Jahren: 170€
  • über 30 Jahren: 180€

Der Beitrag wird an jene Person ausbezahlt, die die Bestattungsrechnung bezahlt hat (Kopie der Sterbeurkunde, Kopie der Bestattungsrechnung). 

Besteht kein Anspruch auf einen Begräbniskostenbeitrag aus der Solidaritätsversicherung, kann unter Erfüllung der geltenden Bestimmungen eine Sterbefallunterstützung gewährt werden.

  • Invaliditäts-Versicherung

Bei einer freizeitunfallbedingten Invalidität eines (nicht im Ruhestand befindlichen) Mitgliedes gebührt bei Totalinvalidität je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:

  • mind. 3 bis 10 Jahren: 3 200€
  • über 10 bis 25 Jahren: 4 800€
  • über 25 Jahren: 6 400€

Bei Teilinvalidität gebührt eine dem Grad entsprechende anteilige Leistung.

  • Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen

Bei einem freizeitunfallbedingten Todesfall eines (nicht im Ruhestand befindlichen) aktiven Mitgliedes gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:

  • mind. 3 bis 10 Jahren: 800€
  • über 10 bis 25 Jahren: 1 000€
  • über 25 Jahren: 1 200€
  • Ablebensrisiko-Versicherung

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitglieds der GÖD, werden je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Versicherungsleistungen erbracht:

  • mind. 3 bis 10 Jahren: 875€
  • über 10 bis 25 Jahren: 1 310€
  • über 25 Jahren: 1 745€
  • Spitalgeld-Versicherung

Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes (Freizeit- und Berufsunfall) erhalten aktive Mitglieder und Pensionist:innen 4€ ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens vier Tage dauert. Das maximale Spitalgeld beträgt 308€ (=77 Tage).

ACHTUNG: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Unfall- bzw. Todesdatum, danach tritt Anspruchsverlust ein.

Sozialunterstützung

Bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung (z.B. ein Krankheitsfall, Ausgaben im Gesundheitsbereich wie z.B. Zahnersatz, Hörgerät, Brille, etc. oder bei einem Todesfall in der Familie) kann eine Geldaushilfe gewährt werden.

Hier finden Sie die Richtlinien und das Antragsformular.

Arbeitslosenunterstützung

Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden im Sinne des ALVG arbeitslos werden, erhalten eine einmalige Arbeitslosenunterstützung. Diese beträgt in Abhängigkeit von der Mitgliedschaftsdauer bis zum 20-fachen des Monatsmitgliedsbeitrages.

Voraussetzungen: aufrechte Mitgliedschaft – 24 Monatsvollbeiträge

Hier finden Sie das Formular.

Katastrophenfonds ÖGB

Mitglieder, die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, Lawinen, Hagel, Sturm u.a.) zu Schaden gekommen sind, erhalten eine finanzielle – nicht rückzahlbare – Unterstützung. Die Leistung richtet sich nach der Höhe des Schadens sowie der Mitgliedschaftsdauer.

Voraussetzungen:

  • 2 Jahre Mitgliedschaft,
  • Schadenshöhe mindestens 700€ übersteigend
  • Einreichung der Unterstützung spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis
  • Es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. Wohnung (Hauptwohnsitz) berücksichtigt werden – keinesfalls Schäden an Garagen, Nebengebäuden, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen und dgl.
  • Gemeindeamtliche Bestätigung, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist
  • Die Schadenshöhe ist durch Belege oder Kostenvorschläge nachzuweisen.

Anton-Proksch-Fonds und Karl-Maisel-Fonds

Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten.

Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.

Stand: Juli 2024

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