Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verzichten auf Geld bzw. schenken es freiwillig dem Finanzministerium, weil sie die Arbeitnehmer/innenveranlagung nicht machen.

Die Arbeitnehmer/innenveranlagung zahlt sich aus wenn Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und/oder Werbungskosten abgesetzt werden können und/oder für Teilzeitbeschäftigte und Personen, die während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt haben oder in Karenz gegangen sind. Dadurch bekommen Sie die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück.

Die Beantragung macht ab März Sinn, da in der Regel bis Ende Februar die Arbeitgeberinnen/der Arbeitgeber den Lohnzettel für das abgelaufene Jahr an das Finanzamt übermittelt haben.

Die Arbeitnehmer/innenveranlagung kann händisch ausgefüllt an das Finanzamt geschickt werden oder am einfachsten mit einem Zugang bei finanzonline.at.

Details sind dem aktuellen Steuerbuch zu entnehmen.

Hier findet Ihr den Aushang zum Thema das aktuelle Steuerbuch.

Arbeitnehmerveranlagung(1)

Steuerbuch 2018