Zum Jahreswechsel wird durch die Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes eine Anpassung der leistungs- und beitragsrechtlichen Werte der Sozialversicherung festgelegt.
Der Anpassungsfaktor der leistungsrechtlichen Werte in der Sozialversicherung beträgt für 2019 1,020 und betrifft
· Pensionsversicherung
· Unfallversicherung
· Krankenversicherung
· Rezeptgebühr (NEU: 6,10 €)
· Service Entgelt für die e-card (für 2010: 11,95 €)
· Behandlungsbeitrag (BSVG)
· Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung
Die wesentlichen Änderungen für das Jahr 2019 der beitrags- und leistungsrechtlichen Werte findet ihr hier: