Autor: Patricia Gsenger

Mathematik Schularbeiten SEK II

Ab Haupttermin 2020/21 werden folgende Änderungen für die Klausurarbeit in Mathematik an der AHS gelten: Dauer: 270 min. (+ 60 min. Verlängerung der Arbeitszeit im Schuljahr 2020/21 aufgrund der COVID-Bestimmungen) Gesamtpunkteanzahl: 36 (Teil 1: 24, Teil 2: 12) Gesamtverrechnung, mind. 17 Punkte für ein Genügend eine Teil 2-Aufgabe mit reduziertem Kontext „Best-of-Wertung“ bei Teil 2-Aufgaben..

Testungen

An dieser Stelle möchte ich mich für die Bereitschaft, an der Massentestung für Pädagoginnen und Pädagogen teilzunehmen, sehr herzlich bedanken. 72 Prozent sind dem Aufruf gefolgt, trotz teilweise widrigen Witterungsbedingungen, Problemen mit der Anmelde-Software und der Durchführung am Wochenende. Dies bestätigt das hohe Verantwortungsbewusstsein unter uns Pädagoginnen und Pädagogen. Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen..

Schule ab 7.12.2020

Am 7.12.2020 treten Änderungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) in Kraft. Die AHS-Unterstufe und die 8. Klasse befinden sich ab 7.12.2020 zur Gänze im Präsenzunterricht (regulärer Stundenplan). Die 5., 6. und 7. Klassen verbleiben im Distance- Learning (Präsenzphasen möglich).Folgende Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen Unterrichtsbetrieb ab 07. Dezember 2020 wurden vom Bildungsministerium festgelegt: Mund-Nasen-Schutz-PflichtStaffelung des..

Testungen – Lehrpersonen

BM Faßmann hat heute die Details zur Anmeldung für die Schnelltests am kommenden Wochenende per Mail übermittelt.Hier der Anmeldelink:https://www.oesterreich.gv.at/public/Screening-in-%C3%96sterreich.htmlUnten das Dokument „FAQ – Schnelltests für Pädagoginnen/Pädagogen und Verwaltungsbedienstete der Bildungseinrichtungen“. Hier werden Fragen, wie zum Beispiel* Ist die Teilnahme verpflichtend?* Wann und in welcher Form erhalte ich mein Testergebnis?* Bin ich verpflichtet, mein Testergebnis bzw...

Schwangere und COVID-19

Die Medien sind voll mit der Meldung „Schwangere in Kontaktberufen bekommen Freistellungsanspruch“. Den meisten Berichten zufolge gilt dies für Kindergärtnerinnen, Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Piercerinnen, Masseurinnen oder Physiotherapeutinnen. Es ist noch nicht klar, ob Lehrerinnen hier auch berücksichtigt werden und der Lehrberuf als Kontaktberuf zählt. „Unbedingt!“, sagen die FSG-Personalvertreterinnen der APS, AHS, BMHS und BS und..