Autor: Patricia Gsenger

Kein Verständnis für Kimbergers Aussagen

Betreffend BM Faßmanns Vorschlag zum Unterricht an den schulautonomen Tagen: Wir distanzieren uns von den Aussagen P. Kimbergers. Der gesellschaftlichen Notwendigkeit geschuldet und um Schülerinnen und Schülern durch die Teilungsregelung mehr Bildung zu ermöglichen, ist für die FSG-AHS der Vorschlag des Herrn BM zum Unterricht an den beiden schulautonomen Tagen bedingt nachvollziehbar. Die FSG-AHS vermisst..

PK 24.04. und Presseunterlage Etappenplan

in der heutigen Pressekonferenz gab Bildungsminister Faßmann Folgendes bekannt: Stufenplan zur Schulöffnung + Etappe 1: ab 4.5.2020 Maturaklassen, Abschlussklassen von BMS und BMHS, Lehr-Abschlussklassen in den Berufsschulen + Etappe 2: ab 15.5.2020 Alle Klassen der Primar- und Sekundarstufen I (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Allgemein Bildenden Höhere Schulen), Sonderschulen, Deutschförderklassen + Etappe 3: ab 29.5.2020 Alle weiteren Klassen..

VO über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen

Die langersehnte Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 wurde veröffentlicht. Die Verordnung regelt + die Form und den Umfang, + die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen, + die Prüfungstermine, + die Zulassung zur Prüfung,+ die Prüfungsgebiete, + die Aufgabenstellungen und + den Prüfungsvorgang sowie +..

Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

Anträge für den Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds können ab Montag, 27. April 2020 gestellt werden. Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Schulstornofonds: Der Schulstornofonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG.Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 SchuVV, die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden.Kostenersatzfähig sind abgesagte..

Lehrpersonen – Risikogruppe

Lehrpersonen, die aufgrund von Vorerkrankungen der Risikogruppe angehören, haben weiterhin ausschließlich von zu Hause aus bzw. im Bereich des Distance-Learning zu arbeiten. Personen ab 60 Jahren ohne Vorerkrankungen oder spezielle Gefährdung bleibt es freigestellt, ob sie an die Schule kommen möchten oder nicht.Wenn die jeweilige Lehrperson der Schulleitung mitteilt, dass sie weiterhin im Bereich des..