Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal zwei Jahren in Anspruch genommen werden – es wird zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in abgeschlossen.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Beide Jahre zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen (in den folgenden zwei Jahren ist keine weitere Bildungsteilzeit und -karenz möglich)
  • Die 24-monatige Bildungsteilzeit innerhalb der vier Jahre in Teilen zu konsumieren, wobei jeder einzelne Teil mindestens vier Monate andauern muss
  • Kombination mit einer Bildungskarenz

Voraussetzungen:

  • Erfüllung einer Anwartschaft auf Arbeitslosengeld
  • Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochener Dauer
  • Die Beschäftigung muss arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein
  • Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25% und höchstens 50%; Normalarbeitszeit darf 10 Stunden (5 Unterrichtsstunden) nicht unterschreiten und muss über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt sein
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung
  • Wird einem Studium nachgegangen, muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils sechs Monaten ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Gesamtumfang von 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten vorgelegt werden
  • Vereinbarung einer Bildungskarenz (siehe unten)

Das Bildungsteilzeitgeld beträgt täglich 1€ für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird.

Beantragung:

  • Elektronisch über eAMS-Konto oder
  • persönliche Vorsprache bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.
  • Neben dem Antrag muss die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit vorgelegt werden; hier zum Download: Bescheinigung-Nachweis-Bildungskarenz – bei der Beantragung mitbringen, daher vorher vom Dienstgeber ausfüllen und unterschreiben lassen.

Hinweis: Es kann nur an eine bestimmte Anzahl von Personen pro Betrieb Bildungsteilzeitgeld ausbezahlt werden (vier Dienstnehmer:innen bei Betrieben bis zu 50 Personen, 8% der Belegschaft bei Betrieben mit über 50 Personen).

Genauere Informationen: AMS Bildungsteilzeit

Stand: Februar 2024

Download als pdf