Am 20.02.2019 wurde im Ministerrat eine neue Ferienregelung beschlossen, die ab 2020/21 bundesweite Herbstferien vorsieht.
Diese werden in der Zeit vom 27.10. bis 31.10 festgelegt.
Hierfür werden Teile der schulautonomen Tage verwendet, die genaue Zahl der eingesetzten schulautonomen Tage orientiert sich daran, auf welchen Wochentag der 26. Oktober fällt.
Die Dienstage nach Ostern und Pfingsten werden zu ordentlichen Schultagen.
Konkret bedeutet das für die kommenden zwei Schuljahre:
· Für das Schuljahr 2019/20 gibt es eine Übergangsregelung. Die Bildungsdirektionen der Länder können in Absprache mit den Bildungsregionen einheitliche Herbstferien im Bundesland einführen.
· Schuljahr 2020/21:
Schulfrei: 27.10. bis 30.10.
Nicht mehr schulfrei: Dienstag nach Ostern, Dienstag nach Pfingsten und zwei schulautonome Tage weniger