Die Medien sind voll mit der Meldung „Schwangere in Kontaktberufen bekommen Freistellungsanspruch“. Den meisten Berichten zufolge gilt dies für Kindergärtnerinnen, Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Piercerinnen, Masseurinnen oder Physiotherapeutinnen. Es ist noch nicht klar, ob Lehrerinnen hier auch berücksichtigt werden und der Lehrberuf als Kontaktberuf zählt. „Unbedingt!“, sagen die FSG-Personalvertreterinnen der APS, AHS, BMHS und BS und..
Reifeprüfung 2020/21
Bundesminister Faßmann hat im heutigen Pressegespräch die Regeln für die Matura und abschließenden Prüfungen 20/21 bekanntgegeben. Zusammengefasst: Beginn der schriftlichen Klausuren: 20.5.21Arbeitszeit wird um 60 Minuten verlängertBerücksichtigung der Jahresnote; Schwellenwert von 30% bei schriftlicher Klausur muss erreicht werdenKürzung der Themenbereiche um maximal ein Drittelmündliche Prüfungen ab 7.6.2021Kompensationsprüfungen: 16./17.6.2021VWA-Präsentationen freiwilligab 2.5.2021 zweiwöchiger Ergänzungsunterrichtnach Weihnachten: Förderunterricht für..
Schulöffnungen 7.12. – Forderungen der FSG-L
Das Coronavirus wird nicht verschwunden sein, wenn am 7.12. die Schulen wieder öffnen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es weder bundes- noch landesweit ein einheitliches Vorgehen in der Corona-Krise gibt. Dies zeigt zum Beispiel ein Erfahrungsbericht eines Kollegen: „Die momentane Problematik in der Nachmittagsbetreuung besteht darin, dass wir aufgrund unserer begrenzten Personalressourcen keine separate Betreuung..
Ethik
Nationalratsbeschluss vom 20.11.2020:Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen Ab Schuljahr 2021/22 wird der Pflichtgegenstand „Ethik“ aufsteigend in der AHS und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen eingeführt. Derzeit wird ein neuer Lehrplan unter Berücksichtigung eines Lehrplanentwurfes der Bundes-ARGE Ethik und der Schulversuchs-Lehrpläne erarbeitet. Die Schülerinnen und Schüler sollen im..
Gehaltsabschluss für die Öffentlich Bediensteten für 2021
Ab 1. Jänner 2021 werden die Gehälter der Beamtinnen und Beamten, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit Sondervertrag sowie die Zulagen um 1,45% erhöht. Damit konnte unter schwierigen Rahmenbedienungen ein nachhaltiger Gehaltsabschluss für alle Kolleginnen und Kollegen erreicht werden! Für das Team der FSG Hannes GRUBER Vorsitzender FSG-GÖD Gehaltstabellen