Unter bestimmten Bedingungen kann vom jeweiligen Landes- bzw. Stadtschulrat einen Bezugsvorschuss in Höhe von maximal 7.300€ gewährt werden. Alle Informationen dazu, wie und unter welchen Umständen man diesen Vorschuss in Anspruch nehmen (und wieder zurückzahlen) kann, findest Du in diesen beiden Rundschreiben: BEZUGSVORSCHUSS Bezugsvorschuss_FSG
Frühwarnung und Frühinformation
Was ist der Unterschied zwischen Frühwarnung und Frühinformation? Wann muss eine Frühwarnung erfolgen? Muss ich auch im zweiten Semester frühwarnen, wenn ich das schon im ersten Semester getan habe? Die wichtigsten Informationen dazu findet ihr hier: Frühwarnung und Frühinformation
Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Bildungsförderungsbeitrag
Was ist der Bildungsförderungsbeitrag? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Genehmigung von Bildungskarenz, bzw. Bildungsteilzeit möglich? Welche finanzielle Abgeltung bekommt man dafür und wie beantragt man beides eigentlich jeweils? Die wichtigsten Antworten auf diese Fragen findet ihr hier: Bildungsförderungsbeitrag Bildungskarenz Bildungsteilzeit
Herabsetzung der Lehrverpflichtung
Eine Herabsetzung der Lehrverpflichtung ist aus unterschiedlichen Gründen möglich. Der Gesetzgeber unterscheidet hier grundsätzlich zwischen der Herabsetzung zur Kinderbetreuung (Rechtsanspruch) und aus beliebigen Gründen. Wie die einzelnen Varianten aussehen, auf welchen rechtlichen Grundlagen diese basieren und was es dabei zu beachten gilt, das findet Ihr hier: Herabsetzung der Lehrverpflichtung