Bezugsvorschuss

Unter bestimmten Bedingungen kann vom jeweiligen Landes- bzw. Stadtschulrat einen Bezugsvorschuss in Höhe von maximal 7.300€ gewährt werden. Alle Informationen dazu, wie und unter welchen Umständen man diesen Vorschuss in Anspruch nehmen (und  wieder zurückzahlen) kann, findest Du in diesen beiden Rundschreiben:   BEZUGSVORSCHUSS Bezugsvorschuss_FSG      

Herabsetzung der Lehrverpflichtung

Eine Herabsetzung der Lehrverpflichtung ist aus unterschiedlichen Gründen möglich. Der Gesetzgeber unterscheidet hier grundsätzlich zwischen der Herabsetzung zur Kinderbetreuung (Rechtsanspruch) und aus beliebigen Gründen. Wie die einzelnen Varianten aussehen, auf welchen rechtlichen Grundlagen diese basieren und was es dabei zu beachten gilt, das findet Ihr hier: Herabsetzung der Lehrverpflichtung