Die Schule gilt (ab 17.5.21) als „befugte Stelle“, die einen Nachweis über ein negatives Testergebnis als „Eintrittsberechtigung“ ausstellen darf, die an jenen Orten gilt, die laut Gesundheitsministerium ausschließlich mit der Vorlage dieses gültigen Nachweises betreten werden dürfen.
- Corona-Testpass als Nachweis für Schülerinnen und Schüler (Wer negativ getestet ist, klebt am Testtag einen Sticker in den Pass)
- Testnachweis für Lehrpersonal (Bestätigung von der Schulleitung bzw. Unterschrift der Person, die von der Schulleitung für diese Aufgabe vorgesehen ist)
20210512 Presseunterlage Letzte Schulwochen
Corona Testpass Mail BM Fassmann