Schreiben zum Schulbetrieb ab 3.11. mit Hinweisen zu speziellen Fragestellungen und Organisationsbereichen – Zusammengefasst beinhaltet die Information welche Vorkehrungen und Maßnahmen in speziellen Aufgaben- und Organisationsbereichen vorzunehmen sind:
- MNS im Schulgebäude und wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
- Angebote außerschulischer Einrichtungen oder externer Personen finden an den Schulen nicht mehr statt
- Kontakt mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten soll nur auf elektronischem Weg stattfinden
- Schulleitungen können im Einvernehmen mit BM Faßmann ortsungebundenen Unterricht anordnen
- Sek II: schulautonomer Gruppenunterricht (max. 9 Schülerinnen und Schüler) in Präsenz möglich, temporär auch größere Gruppen bzw. ganze Klassen möglich, z.B. zur Abhaltung von Schularbeiten
- Sek II: insgesamt dürfen nicht mehr als 25% der Schülerinnen und Schüler am Standort anwesend sein
- Sek II: versäumte Schularbeiten müssen nicht nachgeholt werden, sofern es im betreffenden Semester nicht möglich ist und andere Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung ermöglichen
- Sek II: Schularbeiten in der ersten und zweiten Novemberwoche möglich – jene, die in der dritten und vierten Novemberwoche angesetzt wurden, werden verschoben (können auch abgesagt werden – andere Informationsfeststellungen möglich)
- Sek II: im Dezember pro Woche nur eine Schularbeit
- Sek II: für schriftliche Tests gilt die gleiche Vorgehensweise wie für Schularbeiten
- Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden
Informationsschreiben:
Schulbetrieb ab 3. November_Details