Am 11. Dezember 2020 wurde die Dienstrechtsnovelle 2020 beschlossen. Lehrpersonen betreffen folgende Inhalte:
- Gehaltserhöhung um 1,45%
- Bezugsdauer Familienzeitbonus: 31 Tage
- Verlängerung des Frühkarenzurlaubs auf 31 Tage
- zweite Woche der Pflegefreistellung für erkrankte behinderte Kinder unabhängig vom Alter
- Ermöglichung der Errichtung einer Bereichsleitung in Kleinclustern (bis 200 Schülerinnen und Schüler)
- Lehrpersonen im neuen Lehrerdienstrecht, die die Induktionsphase abgeschlossen haben, müssen bei Wechsel des Dienstgebers und/oder der Schulart keine weitere Induktionsphase absolvieren.
- Verlängerung der Möglichkeit der Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe bis 31. März 2021 verlängert (bei Andauern der Pandemie Verlängerung bis 30. Juni 2021).
GÖD Information:Dienstrechtsnovelle 2020