Folgende covidbedingte Anpassungen sind vorgesehen:
- VWA-Abgabefrist: W, Nö: 25.2.22; Bgld, Ktn, Sbg, T, Vbg: 4.3.22; Oö, Stmk: 11.3.22
- Sicherheitsphase ab Beginn der vorletzten Woche des Unterrichts-jahres (drei Coronatests – mind. zwei PCR-Tests)
- Ortungebundener Unterricht (IKT-gestützt) in den letzten fünf Kalendertagen vor Beginn der Klausurprüfung möglich
- Zusätzliche Vorbereitungsmöglichkeiten: je Abschlussklasse max. 25 Unterrichtseinheiten (für Teilungen, Förderunterricht oder Ergänzungsunterricht)
- 3-G-Regel für Prüfungs- und Ergänzungsunterrichtsorte
- Ersatztermine für schriftliche und mündliche Klausur bei gerecht-fertigter Verhinderung
- Verlängerung der Arbeitszeit um 60 Minuten
- Reduktion der Anzahl der Themenbereiche (max. ein Drittel)
- Zusammensetzung der Prüfungskommission und Berücksichtigung der Jahresnote wurden bereits ins Dauerrecht übernommen