Folgende covidbedingte Anpassungen sind vorgesehen:

  • VWA-Abgabefrist: W, Nö: 25.2.22; Bgld, Ktn, Sbg, T, Vbg: 4.3.22; Oö, Stmk: 11.3.22
  • Sicherheitsphase ab Beginn der vorletzten Woche des Unterrichts-jahres (drei Coronatests – mind. zwei PCR-Tests)
  • Ortungebundener Unterricht (IKT-gestützt) in den letzten fünf Kalendertagen vor Beginn der Klausurprüfung möglich
  • Zusätzliche Vorbereitungsmöglichkeiten: je Abschlussklasse max. 25 Unterrichtseinheiten (für Teilungen, Förderunterricht oder Ergänzungsunterricht)
  • 3-G-Regel für Prüfungs- und Ergänzungsunterrichtsorte
  • Ersatztermine für schriftliche und mündliche Klausur bei gerecht-fertigter Verhinderung
  • Verlängerung der Arbeitszeit um 60 Minuten
  • Reduktion der Anzahl der Themenbereiche (max. ein Drittel)
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission und Berücksichtigung der Jahresnote wurden bereits ins Dauerrecht übernommen


RP HT 21/22
Erlass RP HT 21/22
BGBLA RP HT 21/22