Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses
Die GÖD konnte eine Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss erreichen: es kommt zu einer automatischen Valorisierung der Beträge.
Ab 1. Februar 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat:
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale
Einfache Fahrtstrecke | Fahrtkostenzuschuss |
20 km bis 40 km | 21,78 € |
mehr als 40 km bis 60 km | 43,06 € |
mehr als 60 km | 64,36 € |
bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale
Einfache Fahrtstrecke | Fahrtkostenzuschuss |
2 km bis 20 km | 11,85 € |
mehr als 20 km bis 40 km | 47,01 € |
mehr als 40 km bis 60 km | 81,83 € |
mehr als 60 km | 116,86 € |