Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.
2024 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale (einfache Fahrtstrecke):
20 km bis 40 km: 25,39 €
mehr als 40 km bis 60 km: 50,22 €
mehr als 60 km: 75,06 €
bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale (einfache Fahrtstrecke):
2 km bis 20 km: 13,82 €
mehr als 20 km bis 40 km: 54,82 €
mehr als 40 km bis 60 km: 95,43 €
mehr als 60 km: 136,28 €
Bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte an
* mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat gebühren zwei Drittel
* mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tage im Kalendermonat gebührt ein Drittel
des jeweiligen Monatsbetrages.
Der Fahrtkostenzuschuss wird mit dem Monatsbezug ausbezahlt, er gilt als Aufwandsentschädigung.
Stand: Juli 2024