Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der direkt von der Steuerlast abgezogen wird. Das heißt je mehr Lohnsteuer bezahlt wird, desto mehr wird abgesetzt (=steuerlicher Vorteil). 

Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung.

Wer den Familienbonus über den Arbeitgeber bezieht und eine Arbeitnehmerveranlagung macht, muss ihn nochmals beantragen. 

Wer zu wenig verdient, um den Familienbonus Plus geltend zu machen, kann AlleinverdienerInnen- oder Alleinerzieherzuschlag beantragen. Diese bleiben wie der Unterhaltsabsetzbetrag und der Mehrkindzuschlag unverändert erhalten.

Änderungen ab Juli 2022

  • Höhe bis zum 18. Geburtstag: 2000,16 € pro Kind und Jahr (für 2022: 1750,08 €)
  • Höhe nach dem 18. Geburtstag (Voraussetzung: Familienbeihilfe): 650,16 € pro Kind und Jahr (für 2022: 575,16 €)
  • Für all jene, die wenig bis gar keine Lohnsteuer zahlen, gilt einen Kindermehrbetrag von 450 Euro (für 2022: 350 €). Dieser wird als Negativsteuer ausbezahlt.

Der Familienbonus wurde bereits über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Muss eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden? 

Nicht verpflichtend, aber wenn die Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird, dann muss der Familienbonus Plus im Zuge dieser nochmals beantragt werden.

Wie kann der Familienbonus zwischen Eltern aufgeteilt werden?

Es gibt drei mögliche Varianten:

  • „Eltern-Kind“-Familie: Eltern leben im gemeinsamen Haushalt – entweder einer der beiden Elternteile kann den vollen Familienbonus beantragen oder beide halbe-halbe.
  • Eltern leben getrennt, mit Unterhalt: Entweder beantragt einer der Eltern den Bonus, oder sie machen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung halbe-halbe.
  • Eltern leben getrennt, kein Unterhalt: Kann die unterhaltsverpflichtende Person den Familienbonus nicht erhalten, dann beantragt die Person, die Familienbeihilfe bezieht, den vollen Familienbonus. 

Wie kann man das Beste herausholen?
Wie man das Beste aus der Arbeitnehmerveranlagung herausholt, ist abhängig von den Einkommensverhältnissen: Wenn jemand wenig verdient, kann es sein, dass kein Familienbonus zusteht. Dann wäre es besser, wenn der andere Elternteil den Familienbonus beantragt – auch wenn beide getrennt sind.

Gibt es eine Internetseite, die berechnet, wie hoch der finanzielle Vorteil ist?

Familienbonusrechner: https://www.lohnsteuerausgleich.at/familienbonus/

Download als pdf