Die Zuerkennung der Familienunterstützung erfolgt einmal im Jahr für das laufende Kalenderjahr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familienunterstützung.
Voraussetzungen
- für drei oder mehrere Kinder wird Familienbeihilfe bezogen oder
- für ein Kind oder mehrere Kinder wird erhöhte Familienbeihilfe bezogen
- 12 Monatsmitgliedsvollbeiträge
- Beitragswahrheit (aufrechte Mitgliedschaft)
- kein Zahlungsrückstand
- Persönliches Ansuchen mittels Antrags „Familienunterstützung 2023“ inkl. Kopie eines aktuellen Beleges, aus dem der Bezug der Familienbeihilfe ersichtlich ist (aktueller Bescheid des Finanzamtes oder Überweisungsbeleg, z.B. Kontoauszug mit Namen und Kontonummer oder Gehaltszettel mit dem Vermerk des Kinderzuschusses)
Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann die Familienunterstützung auch an Kolleginnen und Kollegen in Karenz nach Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Dies gilt auch für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn der monatliche Anerkennungsbeitrag von 1,80 € zur Erhaltung der Mitgliedschaft bezahlt wird.
Höhe der Unterstützung
Familien mit Bezug von Familienbeihilfe für 3 Kinder: 210 € 4 Kinder: 280 € 5 Kinder: 350 € 6 Kinder: 420 € usw. | Familien mit Bezug von erhöhter Familien-beihilfe für 1. Kind: 140 € 2 Kinder: 280 € 3 Kinder: 420 € usw. |
Das Ansuchen mit den notwendigen Belegen direkt an GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien schicken oder per Mail an goed@goed.at.
Die Familienunterstützung wird ausnahmslos auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.