GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatarin bzw. Mandatar der Personalvertretung ist gleichgestellt) in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
In folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bekommen GÖD-Mitglieder Rechtsschutz durch Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung oder durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:
- Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
- Beratung in Dienstrechtsverfahren
- Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
- Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
- Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof
- Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
- Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
- Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
- Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
- Vertretung in Strafverfahren
- Vertretung in Disziplinarverfahren
- Vertretung in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
- Vertretung in Ehrenbeleidigungsverfahren
- Vertretung in Verfahren wegen Bildnisschutz
Genauere Informationen siehe Rechtsschutzregulativ GÖD.