Eine Herabsetzung der Lehrverpflichtung ist aus unterschiedlichen Gründen möglich. Der Gesetzgeber unterscheidet hier grundsätzlich zwischen der Herabsetzung zur Kinderbetreuung (Rechtsanspruch) und aus beliebigen Gründen.
Wie die einzelnen Varianten aussehen, auf welchen rechtlichen Grundlagen diese basieren und was es dabei zu beachten gilt, das findet Ihr hier: