Für das Jahr 2021 wurden im Rahmen des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes Regelungen geschaffen, die es auch Bundeslehrpersonen ermöglicht, Kosten aus einer Home-Office Tätigkeit steuermindernd als Werbungskosten geltend zu machen.
ZSFG Home-Office für Bundeslehrpersonen
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Excel für die Ermittlung der Home-Office Tage: Ermittlung