ab 28. Februar 2022 gilt in weiten Teilen wieder ein regulärer Schulbetrieb.
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt grundsätzliche wieder die Präsenzpflicht.
Ab 5.3.2022 entfällt die Maskenpflicht für geimpftes und genesenes Lehrpersonal in Klassenräumen und Konferenzzimmern.
Der Erlass vom 24.2.2022 (BMBWF 2022-0.139.18) ersetzt alle seit August 2021 veröffentlichen Erlässe.
Info-Schreiben_Schulbetrieb ab 28.2.
20220224-Erlass-Schulbetrieb ab 28.2.2022
Checkliste Risikoanalyse SVA