Am 15. Mai 2019 wurde im Nationalrat eine Gesetzesänderung beschlossen, die es ab Herbst 2019 bzw. dem SJ 2019/2020 ermöglicht, dass Junglehrer mit „alter universitärer Ausbildung“ die Bedingung zur Anstellung an der NMS erfüllen.
Hier der Beschluss des Nationalrates betreffend Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966: Beschluss Änderung Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz