Weiterhin gültig:
- COVID-Schulverordnung 2020/21
- Erlass „Schulbetrieb ab 7. Jänner 2021“
Folgende Bestimmungen wurden im aktuellen Erlass ergänzt:
Sekundarstufe I
- Schülerinnen und Schüler können für Leistungsfeststellungen in Kleingruppen an die Schule geholt werden
- Unterricht erfolgt im Distance Learning: „Bei der Vermittlung neuer Unterrichtsinhalte ist abzuwägen, welches Ausmaß an neuen Inhalten im Distance-Learning bewältigbar ist. Jene Lerninhalte, die wesentlich für den weiteren Kompetenzaufbau sind, sind dabei prioritär zu berücksichtigen.“
Sekundarstufe II
Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht für Leistungsfeststellungen, abschließende Prüfungen, deren Vorbereitung darauf und zum Zweck der Erhebung des Lernstandes – von dieser Regelung soll aktiv Gebrauch gemacht werden
Leistungsbeurteilung
- Lehrperson hat eine Form der Leistungsbeurteilung zu wählen, die eine sichere Beurteilung zulässt
- Entscheidung über die Wahl der Form und die Grundlagen der Leistungsbeurteilung entscheidet die Lehrperson
- Beurteilungskriterien bzw. deren Änderungen aufgrund von Distance Learning sind bekanntzugeben
- Wunschprüfungen sollen Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden – Abhaltung auch in elektronischer Form möglich
- Wurden im Distance Learning keine Leistungen erbracht, dann ist eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ vorzunehmen
Selbsttests
- freiwillig und kostenlos
- mindestens einmal pro Woche am Schulstandort
- bei positiven Testergebnis kontaktiert die Schule 1450 und die örtliche Gesundheitsbehörde
- Sekundarstufe I: Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
Sprachfeststellungen für außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit MIKA-D sollen bis Semesterende abgeschlossen werden.
Konferenzen finden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation statt.
Zusammenfassung Neuerungen: Schulbetrieb 18.-24.1.