- Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Festlegung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt (ist keine eindeutige Beurteilung möglich, entscheidet die Note der schriftlichen Klausurprüfung)
- Einführung eines „Schwellenwertes“ bei der Klausurarbeit, die ein „ehrliches Bemühen“ der Kandidatin bzw. des Kandidaten belegen soll (bei Punktesystem = 30 Prozent der Gesamtpunkte, sonst: Festlegung von qualitativen Mindestanforderungen)
- Änderung der Zeitschiene für Nebentermine: Schulautonome Verkürzung des Zeitraumes zwischen Klausurprüfung und mündlicher Prüfungen möglich
- Vorsitzführung soll in erster Linie durch die Schulleitungen erfolgen – in Ausnahmefällen kann diese durch den SQM erfolgen
- Weiterentwicklung des Mathematik-Unterrichts und der Mathematik-Matura: siehe Drei-Stufenplan
Schreiben des Bildungsministeriums: