Die Gewerkschaft hat viele frauenpolitische Errungenschaften vorzuweisen, wie z. B.* Arbeitszeitflexibilisierung* Verbesserungen im Mutterschutz, Väterkarenzgesetz, Papamonat* verschiedene Varianten des Kinderbetreuungsgeldes* Pensionssplitting* Verbesserungen beim Bundesgleichbehandlungsgesetz* Einkommenstransparenzgesetz ABER: ES GIBT NOCH IMMER VIEL ZU TUN! „Wenn du willst, dass etwas gesagt wird, frage einen Mann. Wenn du willst, dass etwas getan wird, frage eine Frau.“ (Margaret Thatcher)..
In weiten Teilen regulärer Schulbetrieb
ab 28. Februar 2022 gilt in weiten Teilen wieder ein regulärer Schulbetrieb.Für alle Schülerinnen und Schüler gilt grundsätzliche wieder die Präsenzpflicht.Ab 5.3.2022 entfällt die Maskenpflicht für geimpftes und genesenes Lehrpersonal in Klassenräumen und Konferenzzimmern. Der Erlass vom 24.2.2022 (BMBWF 2022-0.139.18) ersetzt alle seit August 2021 veröffentlichen Erlässe. Info-Schreiben_Schulbetrieb ab 28.2.20220224-Erlass-Schulbetrieb ab 28.2.2022Checkliste Risikoanalyse SVA
Schulbetrieb am 20. Februar 2022
Ab 20. Februar gibt es folgende Änderungen/Erleichterungen im Schulbetrieb: keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatzabseits des Sitzplatzes bleibt die Maskenpflicht aufrecht (bis inkl. 8. Schulstufe MNS, ab 9. Schulstufe FFP2-Maske)für alle anderen Personen besteht FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Schulekeine FFP2- Maskenpflicht während BESP-UnterrichtSchulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, auch mehrtägig, sind möglich..
Schwangere zurück in den Präsenzunterricht?
Müssen schwangere Lehrerinnen wirklich mit Ende der Maskenpflicht zurück in den Präsenzunterricht?Bislang hatten schwangere Kolleginnen aufgrund des erheblichen Infektionsrisikos die Möglichkeit sich vom Präsenzunterricht freistellen zu lassen und im Distance-Learning ihre Klassen zu betreuen.Mit dem Wegfall der Maskenpflicht steigt das Infektionsrisiko in der Schule nochmals deutlich an. Schwangere unter diesen Voraussetzungen in die Klassen zurückzuholen..
Fahrkostenzuschuss
Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses Die GÖD konnte eine Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss erreichen: es kommt zu einer automatischen Valorisierung der Beträge. Ab 1. Februar 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat:bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale Einfache FahrtstreckeFahrtkostenzuschuss20 km bis 40 km21,78 €mehr als 40 km bis 60 km43,06 €mehr als 60 km64,36 €..