PV-Mitglieder (dazu zählen auch die Wahlausschuss-Mitglieder) sind in der Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei, sie dürfen dabei nicht behindert und deswegen nicht benachteiligt werden.
Ihre Arbeit gilt als Dienstzeit. Die nötige Zeit bestimmt die PV selbst und sie teilt das der Schulleitung mit (Supplierungen). Die PV-Tätigkeit muss möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebs ausgeführt werden.
ARBEITEN der Personalvertretung
Personalvertretungsgesetz (PVG); Personalvertretungs-Geschäftsordnung (PVGO)
- Verhandlungen – Erzielen von Kompromissen
- Auf Einhaltung von Gesetzen, die das Personal betreffen, achten
- Wahrung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen (PVG §2)
- Beratung und Beistand für PV-Mitgliedern
Wichtige PV-AUFGABEN
- Kontrolle der Lehrfächerverteilung: Zustimmung oder begründete schriftliche Ablehnung (Nichtunterschreiben ist keine Ablehnung; Information an den FA durch Kopie der schriftlichen Begründung der Ablehnung)
- Kontrolle der Diensteinteilung: Stundenplan, Gruppengrößen, Schikurs-, Sportwochen-Einteilungen, mehrtägigen Schulveranstaltungen (auf Transparenz und Gleichbehandlung laut Sicherstellungserlass achten)
- Verhandlungen betreffend Diensteinteilung (Einzelunterstützung, Abwägung aller Interessen)
- Beratung der PV-Mitglieder betreffend Stundenreduktion, MDL, Verträge, Karenz, Altersteilzeit, Zeitkonto, Sabbatical, Wiedereingliederungsteilzeit (gemeinsam mit GBA)