Regelungen für Schulen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland (gültig bis 17. April 2021)

12. bis 17. April 2021: grundsätzlich im ortsungebundenen Unterricht

Ausnahmen:

  • 4. Klasse: Präsenzunterricht im Schichtbetrieb (Präsenzunterricht in Kleingruppen möglich bzw. in Organisationsformen, die vom regulären Stundenplan abweichen)
  • 8. Klasse: Präsenzunterricht im Schichtbetrieb
  • Konzentration auf jene Unterrichtsgegenstände, die für den positiven Abschluss bzw. Übertritt in eine weiterführende Schule besonders relevant sind.
  • Unverbindliche Übungen sowie Gegenstände von keiner unmittelbaren Konsequenz für den positiven Abschluss sind nicht zwingend im Präsenzbetrieb durchzuführen. (autonomer Gestaltungsspielraum der Schulen in der Organisation)
  • Bereits angesetzte Schularbeiten können stattfinden, sofern im Sommersemester noch keine Schularbeit im jeweiligen Unterrichtsgegenstand abgehalten wurde.
  • Förderstunden zur Kompensation von covid-bedingten Leistungsdefiziten können (auch geblockt) als Präsenzunterricht stattfinden.

Regelungen für Schulen in allen anderen Bundesländern

  • Schichtbetrieb (wie bisher)
  • Betreuung an DL-Tagen für SEK I

20210409 ERLASS Schulbetrieb ab 20210412

Presseaussendung FSG LehrerInnen