Covidbedingte Anpassungen – Haupttermin 2021

VWA: Präsentation und Diskussion freiwillig

Schriftliche Klausurarbeiten

  • 4. Klausurarbeit kann abgewählt werden (Übernahme der Jahresnote)
  • „Opt-Out“ für 4. Klausurprüfung (bei entschuldigtem Fernbleiben – Rücktritt von der Prüfung möglich – Übernahme der Jahresnote)
  • Bei entschuldigtem Fernbleiben einer Klausurarbeit: Ersatztermin im Juni 2021 (Deutsch: 7. Juni, Mathematik: 8. Juni, Englisch, Französisch, Spanisch, Latein, Griechisch: 9. Juni, Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch: 10. Juni, Italienisch: 11. Juni, nicht stand. Prüfungen: Terminbekanntgabe durch die Schulleitung bis 2. Juni)
  • Ersatz für nicht stand. Prüfungen auch Kompensationsprüfung möglich (Aushang in der Schule)
  • Arbeitszeit: plus 60 Minuten
  • Berücksichtigung der Jahresnote bei Erreichen des sog. Schwellenwertes in der schriftlichen Klausurarbeit

Mündliche Prüfung

  • mündliche Teilprüfungen nur auf Wunsch der Kandidatin/des Kandidaten
  • freiwilliger Antritt wird im Zeugnis vermerkt
  • „Opt-Out“ Möglichkeit (siehe schriftliche Klausurarbeiten)
  • Reduktion der Themenbereiche, falls diese im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden (maximal ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Themenbereiche)
  • Berücksichtigung der Jahresnote

Ab Haupttermin 2021 – folgende Änderung tritt dauerhaft in Kraft

Zusammensetzung der Prüfungskommission bei Hauptprüfungen

  1. Vorsitzende bzw. Vorsitzender (durch die zuständige Schulbehörde zu bestellende Schulleitung der Schule, Schulleitung einer anderen Schule derselben Schulart)
  2. Klassenvorstand oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson
  3. Prüferin bzw. Prüfer
  4. Beisitzerin bzw. Beisitzer

Zu Beschlüssen:

  • Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder,
  • unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich (Vorsitz stimmt mit)
  • Prüferin bzw. Prüfer und Beisitzerin bzw. Beisitzer haben eine gemeinsame Stimme 

Durchführungsbestimmungen

Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos am Schulstandort während Durchführung der abschließenden Prüfungen

  • Ergänzungsunterricht: 4 Wochentage vor Beginn der ersten Klausurarbeit Distance-Learning; Möglichkeit des DL bereits eine Woche vor Beginn der ersten Klausurarbeit
  • Kandidatinnen bzw. Kandidaten dürfen den Prüfungsort nur betreten, wenn einer der folgenden Nachweise erbracht werden:
  • negatives Testergebnis des „Schultests“
  • negativer Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein negativer PCR-Test (Ausstell-ungsdatum höchstens vorvergangenen Kalendertag)
  • ärztliche Bestätigung über eine erfolgte und abgelaufene Infektion mit COVID-19
  • positiver Antikörpertest
  • ein aktuell abgelaufener Absonderungsbescheid, der für sie oder ihn als nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Empfehlung, dass Kandidatinnen bzw. Kandidaten und Lehrpersonen bereits am Vortag eine Testung vornehmen (Teststraße, Apotheke)
  • Organisation der Aufsichtsführung: risikominimierend (geringe Wechsel der Aufsichtspersonen)
  • Einhaltung der Hygienebestimmungen
  • Tragen von FFP2-Masken
  • Möglichkeit des DL für nicht Abschlussklassen, sofern es zur Reduktion des Infektionsrisikos am Schulstandort erforderlich ist.


ZSFG RP-Anpassungen
ZSFG RP-Durchführungsbestimmungen
Beilage: Information zur RP
BGBLA_2021_II_210 Zeugnisformularverordnmung
BGBLA_2021_II_211-Ersatztermine RP