Covidbedingte Anpassungen – Haupttermin 2021
VWA: Präsentation und Diskussion freiwillig
Schriftliche Klausurarbeiten
- 4. Klausurarbeit kann abgewählt werden (Übernahme der Jahresnote)
- „Opt-Out“ für 4. Klausurprüfung (bei entschuldigtem Fernbleiben – Rücktritt von der Prüfung möglich – Übernahme der Jahresnote)
- Bei entschuldigtem Fernbleiben einer Klausurarbeit: Ersatztermin im Juni 2021 (Deutsch: 7. Juni, Mathematik: 8. Juni, Englisch, Französisch, Spanisch, Latein, Griechisch: 9. Juni, Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch: 10. Juni, Italienisch: 11. Juni, nicht stand. Prüfungen: Terminbekanntgabe durch die Schulleitung bis 2. Juni)
- Ersatz für nicht stand. Prüfungen auch Kompensationsprüfung möglich (Aushang in der Schule)
- Arbeitszeit: plus 60 Minuten
- Berücksichtigung der Jahresnote bei Erreichen des sog. Schwellenwertes in der schriftlichen Klausurarbeit
Mündliche Prüfung
- mündliche Teilprüfungen nur auf Wunsch der Kandidatin/des Kandidaten
- freiwilliger Antritt wird im Zeugnis vermerkt
- „Opt-Out“ Möglichkeit (siehe schriftliche Klausurarbeiten)
- Reduktion der Themenbereiche, falls diese im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden (maximal ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Themenbereiche)
- Berücksichtigung der Jahresnote
Ab Haupttermin 2021 – folgende Änderung tritt dauerhaft in Kraft
Zusammensetzung der Prüfungskommission bei Hauptprüfungen
- Vorsitzende bzw. Vorsitzender (durch die zuständige Schulbehörde zu bestellende Schulleitung der Schule, Schulleitung einer anderen Schule derselben Schulart)
- Klassenvorstand oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson
- Prüferin bzw. Prüfer
- Beisitzerin bzw. Beisitzer
Zu Beschlüssen:
- Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder,
- unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich (Vorsitz stimmt mit)
- Prüferin bzw. Prüfer und Beisitzerin bzw. Beisitzer haben eine gemeinsame Stimme
Durchführungsbestimmungen
Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos am Schulstandort während Durchführung der abschließenden Prüfungen
- Ergänzungsunterricht: 4 Wochentage vor Beginn der ersten Klausurarbeit Distance-Learning; Möglichkeit des DL bereits eine Woche vor Beginn der ersten Klausurarbeit
- Kandidatinnen bzw. Kandidaten dürfen den Prüfungsort nur betreten, wenn einer der folgenden Nachweise erbracht werden:
- negatives Testergebnis des „Schultests“
- negativer Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein negativer PCR-Test (Ausstell-ungsdatum höchstens vorvergangenen Kalendertag)
- ärztliche Bestätigung über eine erfolgte und abgelaufene Infektion mit COVID-19
- positiver Antikörpertest
- ein aktuell abgelaufener Absonderungsbescheid, der für sie oder ihn als nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde
- Empfehlung, dass Kandidatinnen bzw. Kandidaten und Lehrpersonen bereits am Vortag eine Testung vornehmen (Teststraße, Apotheke)
- Organisation der Aufsichtsführung: risikominimierend (geringe Wechsel der Aufsichtspersonen)
- Einhaltung der Hygienebestimmungen
- Tragen von FFP2-Masken
- Möglichkeit des DL für nicht Abschlussklassen, sofern es zur Reduktion des Infektionsrisikos am Schulstandort erforderlich ist.
ZSFG RP-Anpassungen
ZSFG RP-Durchführungsbestimmungen
Beilage: Information zur RP
BGBLA_2021_II_210 Zeugnisformularverordnmung
BGBLA_2021_II_211-Ersatztermine RP