Rechtsgrundlagen §26, §13, §14, §30 Abs. 2 bis 4 der Prüfungsordnung AHS

Prüfungskandidat:innen können im Falle einer negativ beurteilten Klausurarbeit durch die Prüfungskommission bis spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung die Ablegung einer mündlichen Kompensationsprüfung beantragen.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

  • Prüfer:innen haben eine Aufgabenstellung, die mindestens zwei voneinander unabhängige Aufgaben zu enthalten hat, auszuarbeiten und der zuständigen Schulbehörde als Vorschlag im Dienstweg zu übermitteln.
  • Die Aufgabenstellung hat einen eindeutigen Arbeitsauftrag zu enthalten und darf im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbst-ständige Leistung erfordert.
  • Die für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellenden Hilfen und Hilfsmittel oder ein Hinweis auf deren erlaubte Verwendung bei der Prüfung ist der vorgeschlagenen Aufgabenstellung anzuschließen. Es dürfen nur solche Hilfen oder Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die im Unterricht verwendet wurden und die keine Beeinträchtigung der Eigenständigkeit in der Erfüllung der Aufgaben darstellen.
  • Dem Vorschlag sind darüber hinaus allfällige Texte, Übersetzungen, Beantwortungsdispositionen, Zusammenfassungen von Hörtexten, Ausarbeitungen usw. sowie die für die einzelnen Beurteilungsstufen relevanten Anforderungen und Erwartungen in der Bearbeitung und Lösung der Aufgaben anzuschließen.
  • Die festgesetzte Aufgabenstellung ist der Schulleitung unter Gewährleistung der Geheimhaltung bekanntzugeben. Nach Einlangen sind sie von der Schulleitung bis zur Prüfung auf eine die Geheimhaltung gewährleistende Weise aufzubewahren.

Durchführung der mündlichen Prüfung

  • Die für die ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen Prüfung notwendigen Vorkehrungen hat die Schulleitung zu treffen.
  • Über den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen.
  • Für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung hat die oder der Vorsitzende zu sorgen.
  • Zur Vorbereitung auf die mündliche Kompensationsprüfung ist eine im Hinblick auf das Prüfungsgebiet und die Aufgabenstellung angemessene Frist von mindestens 30 Minuten einzuräumen.
  • Die Prüfungsdauer darf 25 Minuten nicht überschreiten.

Quelle: https://bit.ly/2O5K2T0

Stand: März 2023

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