Rechtsgrundlage: § 7 bis § 10 der Prüfungsordnung AHS

Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema und deren Präsentation und Diskussion.

Das Thema wird Einvernehmen zwischen Betreuungsperson und Prüfungskandidat:in im ersten Semester der vorletzten Schulstufe festgelegt. Das Thema sowie der Erwartungshorizont ist von der Schulleitung bis Ende März der vorletzten Schulstufe zur Zustimmung vorzulegen. Die Schulleitung hat bis Ende April der vorletzten Schulstufe die Zustimmung zu erteilen oder unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen.

Eine Betreuungsperson hat grundsätzlich bis zu drei, höchstens jedoch fünf vorwissenschaftliche Arbeiten pro Reifeprüfungsjahrgang und nur Themen von vorwissenschaftlichen Arbeiten zu betreuen, hinsichtlich derer sie oder er über die erforderliche berufliche oder außerberufliche (informelle) Sach- und Fachkompetenz verfügt.

Der schriftliche Teil der VWA umfasst maximal 60 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten). Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis werden von der maximalen Zeichenanzahl ausgenommen. Die schriftliche Arbeit ist als selbstständige Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und erstellen.

Die VWA kann im Einvernehmen mit der Betreuungsperson auch in einer von der Prüfungskandidatin bzw. vom Prüfungskandidaten besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden. Die Präsentation und Diskussion kann auf Wunsch der Prüfungskandidatin bzw, des Prüfungskandidaten und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder in dieser Fremdsprache abgehalten werden.

Die schriftliche Arbeit beinhaltet ein Abstract im Umfang von 1000 bis 1500 Zeichen (inklusive Leerzeichen), in welchem das Thema, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen sind. Der Abstract ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

Die Prüfungskandidat:innen haben der schriftlichen Arbeit ein Begleitprotokoll beizulegen, welches den Arbeitsablauf, die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen dokumentiert.

Die Abgabe der schriftlichen VWA hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters.

In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, die unter Beobachtung des Arbeitsfortschrittes vorzunehmen ist. Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion, wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden darf.

Die Betreuungsperson hat ebenfalls ein Protokoll, welches Aufzeichnungen zum Arbeitsprozess, insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen im Rahmen der Themenfindung und der Festlegung des Erwartungshorizontes sowie im Zuge der Betreuung und nach Fertigstellung der Arbeit im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion beinhaltet zu führen. Dieses ist dem Prüfungsprotokoll anzuschließen.

Die Mindestdauer für die Präsentation und Diskussion beträgt zehn Minuten, die Maximaldauer liegt bei 15 Minuten pro Prüfungskandidat:in.

Wird das Prüfungsgebiet VWA nicht oder negativ beurteilt, ist innerhalb von maximal vier Wochen ein neues Thema festzulegen. Die Schulleitung hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen.

Stand: März 2023

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