Ab 20. Februar gibt es folgende Änderungen/Erleichterungen im Schulbetrieb:
- keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz
- abseits des Sitzplatzes bleibt die Maskenpflicht aufrecht (bis inkl. 8. Schulstufe MNS, ab 9. Schulstufe FFP2-Maske)
- für alle anderen Personen besteht FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Schule
- keine FFP2- Maskenpflicht während BESP-Unterricht
- Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, auch mehrtägig, sind möglich (Voraussetzungen: Risikoabwägung, Erarbeitung von Sicherheitskonzepten, Anwendung im Bedarfsfall)
- bei mehrtägigen Schulveranstaltungen müssen ausreichend Antigentests mitgeführt werden – im Verdachtsfall bzw. bei bestätigten Fällen müssen sich unverzüglich alle Schülerinnen und Schüler testen können
Info-Schreiben Schulbetrieb ab 20. Februar
20220217 Erlass Schulbetrieb ab 20.2.
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