Das Ministerium hat erläuternde Informationen zu den geltenden Bestimmungen betreffend Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen – Unterrichtsbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021 ausgeschickt

Zusammengefasst:

  • ab 07. Jänner 2021 ortsungebundenen Unterricht
  • Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen
  • Oberstufe: ab 07. Jänner klassen- bzw. tageweise an der Schule für Leistungsfeststellungen und eine Vorbereitung darauf
  • ab Montag, den 18. Jänner: regulärer Schulbetrieb für alle
  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt aufrecht
  • Konferenzen: elektronisch
  • Zwei zusätzliche Wochenstunden für 8. Klassen (ab 11.1. bis Ende des Unterrichtsjahres) – ausschließlich Präsenzunterricht (Blockung möglich

Schülerinnen und Schüler, die wegen sonstigen Gründen betreffend COVID-19 nicht am Unterricht teilnehmen (Entscheidung trifft Schulleitung):

  • Leistungsfeststellungen wie z. B. Schularbeiten oder Tests können nicht stattfinden
  • Nachholen des Lehrstoffes liegt in der Eigenverantwortung
  • ist eine sichere Beurteilung nicht möglich: Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen

Schulbetrieb ab 07.01.

Zusatzstunden für 8. Klassen