Das Ministerium hat erläuternde Informationen zu den geltenden Bestimmungen betreffend Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen – Unterrichtsbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021 ausgeschickt
Zusammengefasst:
- ab 07. Jänner 2021 ortsungebundenen Unterricht
- Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen
- Oberstufe: ab 07. Jänner klassen- bzw. tageweise an der Schule für Leistungsfeststellungen und eine Vorbereitung darauf
- ab Montag, den 18. Jänner: regulärer Schulbetrieb für alle
- Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt aufrecht
- Konferenzen: elektronisch
- Zwei zusätzliche Wochenstunden für 8. Klassen (ab 11.1. bis Ende des Unterrichtsjahres) – ausschließlich Präsenzunterricht (Blockung möglich
Schülerinnen und Schüler, die wegen sonstigen Gründen betreffend COVID-19 nicht am Unterricht teilnehmen (Entscheidung trifft Schulleitung):
- Leistungsfeststellungen wie z. B. Schularbeiten oder Tests können nicht stattfinden
- Nachholen des Lehrstoffes liegt in der Eigenverantwortung
- ist eine sichere Beurteilung nicht möglich: Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen