Die Verunsicherung von werdenden Müttern ist nach wie vor groß, sehr groß sogar.
Seit Monaten wenden sich schwangere Lehrerinnen an die Personalvertretung, weil sie große Angst um das Leben des ungeborenen Kindes haben. Sie fühlen sich von der Bundesregierung alleine gelassen, wenn es um den eigenen Schutz und den Schutz des ungeborenen Kindes geht.
DER SCHUTZ VON SCHWANGEREN LEHRERINNEN MUSS GERADE AUCH IN DER CORONA-PANDEMIE GEWÄHRLEISTET WERDEN.
Am 11. Dezember wurde im Nationalrat mit Stimmenmehrheit eine Novelle zum Mutterschutzgesetz beschlossen: Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, können ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche (bei voller Lohnfortzahlung) freigestellt werden.
Arbeitsministerin Christine Aschbacher erklärte, dass darunter etwa Friseurinnen, Stylistinnen, Physhiotherapeutinnen, Tätowiererinnen, Masseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen fallen
Leider wurden schwangerer Lehrerinnen nicht in vollem Umfang berücksichtigt, daher haben wir, die FSG-Personalvertreterinnen der AHS, APS, BMHS und BS, ein Schreiben an Bundesminister Faßmann mit den Forderungen zum Schutz für schwangeren Lehrerinnen formuliert:
FSG Lehrerinnen – Forderungen zum Schutz für schwangere Lehrerinnen