Im Nationalrat wurde am 11. Dezember 2020 eine Novelle zum Mutterschutzgesetz beschlossen:
Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, können ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche (bei voller Lohnfortzahlung) freigestellt werden.
Arbeitsministerin Christine Aschbacher erklärte, dass darunter etwa Friseurinnen, Stylistinnen, Physhiotherapeutinnen, Tätowiererinnen, Masseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen fallen.
Leider wurden schwangere Lehrerinnen nicht in vollem Umfang berücksichtigt, daher fordern die FSG-Personalvertreterinnen der AHS, APS, BMHS und BS: In allen Schultypen gibt es physischen Kontakt – alle schwangeren Lehrerinnen sind freizustellen.