Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der letzte Satz von §6 Abs.2 SchOG wurde folgendermaßen geändert
“Schulstufen hinsichtlich derer die im Winter- und Sommersemester erbrachten Leistungen als Jahresleistungen zu beurteilen sind, sowie jedenfalls die letzte Schulstufe der genannten Schularten bilden jeweils ein Kompetenzmodul”
Daraus ergibt sich, dass in Schulen, die weiterhin eine Jahresbeurteilung durchführen, keine Semestrierung der Lehrpläne notwendig ist.
Auch bezüglich der geplanten Klassenforen in allen Unterstufenklassen hat sich eine Änderung ergeben, dahingehend, dass diese nun doch nicht eingeführt werden.