Bis 27.11.2021 gibt es an den Schulen eine SICHERHEITSPHASE mit folgenden Maßnahmen:
- Alle Schülerinnen und Schüler testen zweimal mit Antigen-Test und mind. einmal pro Woche mittels PCR-Test.
- Ungeimpftes Lehrpersonal bzw. jene, die keinen Absonderungsbescheid, Antikörpernachweis oder Genesensnachweis haben: Testnachweis, mind. einmal pro Woche externer PCR-Tests
- PCR-Ergebnis unverschuldet nicht zeitgerecht vorhanden: Antigen-Schnell-Test (24 Stunden gültig)
- FFP2-Masken-Tragepflicht in der Sekundarstufe 2
- Unterstufe: MNS außerhalb der Klassen- und Gruppenräume
- Lehrpersonal: im gesamten Schulgebäude FFP2-Maske
- Es gelten alle Maßnahmen der Risikostufe 3.
Im aktuellen Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage)“ kommt es zu folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
- ab 29.11.2021: zweimal pro Woche PCR-Testungen
- Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Für Schülerinnen und Schüler bis inkl. der 9. Schulstufe gilt der Corona-Testpass als 2-G-Nachweis.
- in der Schule gilt für das Lehrpersonal 3-G-Nachweis
- Nachweis über eine Impfung, über eine Genesung, über eine Absonderung nach erfolgter Quarantäne sind einander gleichgestellt.
- ohne Impf-, Genesungs- oder Absonderungsnachweis: Testpflicht, ab 29.11. zweimal pro Woche ein externer PCR-Test (in Risikostufe 2 und 3: auch interner PCR-Test möglich)
- Schüler/innen bis zum Ende der 8. Schulstufe sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.
- Beim Tragen einer FFP2-Maske ist mindestens einmal stündlich während des Durchlüftens eine Tragepause einzuhalten.
Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage)“
COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (18.11.21)
Maßnahmen der Sicherheitsphase November
Zusammenfassung der Maßnahmen nach Risikostufen