Bis 27.11.2021 gibt es an den Schulen eine SICHERHEITSPHASE mit folgenden Maßnahmen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler testen zweimal mit Antigen-Test und mind. einmal pro Woche mittels PCR-Test.
  • Ungeimpftes Lehrpersonal bzw. jene, die keinen Absonderungsbescheid, Antikörpernachweis oder Genesensnachweis haben: Testnachweis, mind. einmal pro Woche externer PCR-Tests
  • PCR-Ergebnis unverschuldet nicht zeitgerecht vorhanden: Antigen-Schnell-Test (24 Stunden gültig)
  • FFP2-Masken-Tragepflicht in der Sekundarstufe 2
  • Unterstufe: MNS außerhalb der Klassen- und Gruppenräume
  • Lehrpersonal: im gesamten Schulgebäude FFP2-Maske
  • Es gelten alle Maßnahmen der Risikostufe 3.

Im aktuellen Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage)“ kommt es zu folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:

  • ab 29.11.2021: zweimal pro Woche PCR-Testungen
  • Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Für Schülerinnen und Schüler bis inkl. der 9. Schulstufe gilt der Corona-Testpass als 2-G-Nachweis.
  • in der Schule gilt für das Lehrpersonal 3-G-Nachweis
  • Nachweis über eine Impfung, über eine Genesung, über eine Absonderung nach erfolgter Quarantäne sind einander gleichgestellt.
  • ohne Impf-, Genesungs- oder Absonderungsnachweis: Testpflicht, ab 29.11. zweimal pro Woche ein externer PCR-Test (in Risikostufe 2 und 3: auch interner PCR-Test möglich)
  • Schüler/innen bis zum Ende der 8. Schulstufe sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.
  • Beim Tragen einer FFP2-Maske ist mindestens einmal stündlich während des Durchlüftens eine Tragepause einzuhalten.


Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage)“
COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (18.11.21)
Maßnahmen der Sicherheitsphase November
Zusammenfassung der Maßnahmen nach Risikostufen