Übergangsbestimmung für das Schuljahr 2024/25

Schüler:innen der letzten Schulstufe im Schuljahr 2024/25 können bis zum 30.9.2024 entscheiden, ob sie anstatt der Vorwissenschaftlichen Arbeit, deren Themenstellung im April 2024 von der Schulleitung akzeptiert wurde, eine forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit verfassen oder die ursprüngliche Themenstellung wie geplant bearbeiten werden. Alternativ können sie, anstatt eine abschließende Arbeit zu verfassen, im Rahmen der Reifeprüfung zu einer zusätzlichen schriftlichen oder mündlichen Prüfung antreten. Eine Novelle der Prüfungsordnung AHS ist in Vorbereitung.

Eine gestalterische oder künstlerische Arbeit umfasst drei Teile:

  • das Ergebnis eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses: ein Medienprodukt (z.B. eine Folge eines Podcast und deren Einbettung in das Gesamtkonzept einer Podcast-Reihe, eine Videoreportage), ein musikalisches oder künstlerisches Werk (z.B. eine Komposition oder eine Skulptur) bzw. eine musikalische oder künstlerische Darbietung (z.B. ein Konzertprogramm).
  • die Dokumentation des Erstellungsprozesses. Diese enthält Hintergrundinformationen, Ergebnisse von Recherchen, Details zur gewählten Methodik (z.B. auch die Entscheidungs-findung bei wichtigen Fragen im Arbeitsprozess).
  • Auch künstlerische oder gestalterische Arbeiten sind in einer Präsentation und Diskussion der Prüfungskommission darzulegen. Dabei wird das Produkt/das Werk/die Darbietung in Beziehung zu den Ausführungen in der Dokumentation gesetzt. Im Rahmen der Diskussion beantwortet der Kandidat bzw. die Kandidatin Fragen zur Ausrichtung und zum Entstehungsprozess der Arbeit.

Eine Novellierung der Prüfungsordnung AHS, die gestalterische bzw. künstlerische Arbeiten abbildet, ist in Vorbereitung.

Anmerkung: auch der Beurteilungsraster wird dahingehend adaptiert.

Wie sieht der Erwartungshorizont aus, der für die Einreichung erstellt wird?

Im Erwartungshorizont werden, wie bisher, wichtige Eckpunkte der Arbeit abgesteckt.

Beispiel:
Impuls (= Persönlicher Impuls, Fragestellung, Literaturangabe) max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
Angaben zum besonderen Interesse im gewählten Themenbereich, also zur zentralen Frage, die im Rahmen der Arbeit beantwortet werden soll / Angaben zum gestalterischen bzw. künstlerischen Vorhaben
* WARUM soll dieses Vorhaben umgesetzt werden? Warum mit diesen Techniken, mit diesen Methoden?
* WAS genau soll umgesetzt werden? Was ist der Inhalt des Vorhabens? Worum geht es? Was soll durch die Umsetzung herausgefunden werden?
* WIE soll das Vorhaben umgesetzt werden? Welches Know-how besitzt die Schülerin/der Schüler bzw. muss er/sie sich noch aneignen, um das Vorhaben zu realisieren?
* WOZU soll das Vorhaben umgesetzt werden? Was soll damit bei Betrachterinnen und Betrachtern bzw. Zuhörerinnen und Zuhörern bewirkt werden? Warum soll eine bestimmte Wirkung erzielt werden?

Impuls (= Persönlicher Impuls, Fragestellung, Literaturangabe) max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
Angaben zur Literatur (etwa 3-5 Literaturangaben), die für eine erste Einarbeitung ins Thema benutzt wurde und die eine weitere Bearbeitung der Fragestellung ermöglicht / Angaben zur Literatur, die eine Umsetzung des gestalterischen bzw. künstlerischen Vorhabens absichert.

Angestrebte Methode/n (= Arbeitsweisen, Methoden) max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen
Angaben zu geplanten Arbeitsweisen und Methoden / (*) mögliche Wege zur Umsetzung des gestalterischen bzw. künstlerischen Vorhabens, Beispiele aus der Beobachtung des eigenen Umfelds, die Aspekte des Themas zeigen (inspirierende Werke von anderen)

Vorläufige Gliederung max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen

entfällt bei gestalterischen bzw. künstlerischen Arbeiten (im ABA-Portal als Pflichtfeld angelegt, daher bitte — [3x Minus] eintragen)

Welche Möglichkeiten haben Schüler:innen, die im Schuljahr 2024/25 die letzte Schulstufe besuchen?

Variante 1: Das Ende April 2024 von der Schulleitung genehmigte Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit bleibt bestehen. Die abschließende Arbeit wird unter derselben gesetzlichen Bedingungen wie vor der Gesetzesänderung vom 23. Juli 2024 durchgeführt.
Variante 2: Bis spätestens 30. September 2024 können Schüler:innen  der letzten Schulstufe (bzw. Studierende an Abendgymnasien, die im Schuljahr 2024/25 erstmals zur abschließenden Prüfung zugelassen werden) der Schulleitung schriftlich bekannt geben, dass sie statt der Arbeit eine weitere mündliche Teilprüfung oder schriftliche Teilprüfung wählen.
Variante 3: Bis spätestens 30. September 2024 können Schüler:innen (bzw. Studierende an Abendgymnasien) im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema durch eine forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit ersetzen. Der forschende, gestalterische oder künstlerische Zugang muss aus der zu überarbeitenden Fragestellung der abschließenden Arbeit hervorgehen. Die ursprüngliche Fragestellung und die daraus abgeleiteten Leitfragen müssen folglich dahingehend abgeändert werden. Der Betreuer/die Betreuerin kann nicht gewechselt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Adaptierung der Fragestellung bzw. die Anpassung des Formats der Arbeit (z.B. künstlerische Arbeit, Medienprodukt) ist, dass Schüler:innen die dafür erforderlichen Kompetenzen im Laufe der Oberstufe erworben haben.

Können auch Kandidat:innen, die das Prüfungsgebiet „Abschließende Arbeit“ wiederholen oder nicht angetreten sind, die abschließende Arbeit durch ein anderes Prüfungsgebiet ersetzen oder eine gestalterische bzw. künstlerische Arbeit wählen?
Nein, diese Möglichkeit besteht nur für Schüler:innen, die im Schuljahr 2024/25 die letzte Schulstufe besuchen (bzw. für Studierende an Abendgymnasien, die im Schuljahr 2024/25 zur Reifeprüfung zugelassen werden).