Kommt ein Baby gibt es viel zu tun. Ein Überblick der To Dos und Informationen für berufstätige werdende Eltern und berufstätige Eltern: To dos wenn ein Baby kommt

Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft gilt das Mutterschutzgesetz (MSchG) mit allen damit verbundenen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen.
Genauere Informationen: Schutzbestimmungen für werdende Mütter

In Zusammenhang mit der Schwangerschaft einer Lehrerin muss der Dienstgeber Beschäftigungsverbote beachten.
Genauere Informationen: Beschäftigungsverbot – Mutterschutz

Informationen zu Frühkarenzurlaub (Papamonat)

Informationen zum Familienzeitbonus

Informationen zu Elternkarenz – Karenz nach MSchG oder VKG

Partnerschaftsbonus

  • Bezugsdauer: mindestens im Verhältnis 40:60 bis zu 50:50 aufgeteilt wurde und mindestens 124 Tage pro Elternteil KBG bezogen wurde
  • Höhe des Partnerschaftsbonus: pro Elternteil 500 Euro (insgesamt 1 000 Euro), wird als Einmalzahlung ausbezahlt
  • Dieser Bonus muss binnen 124 Tagen ab Ende des KBG-Bezugs (ist aber auch gleichzeitig mit Antrag auf KBG möglich) bei der Krankenkasse beantragt werden – jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen

Das Kinderbetreuungsgeld, das eine finanzielle Unterstützung des Staates für den Elternteil, der für die Erziehung des Kindes vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt, darstellt, ist ein Teil des österreichischen Familienförderungsprogramms. Achtung: Nicht zu verwechseln ist das Kinderbetreuungsgeld mit der Familienbeihilfe, die für jedes Kind ausgezahlt wird oder dem Wochengeld, das im Zeitraum acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis acht (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes das entfallende Einkommen der Mutter ausgleichen soll.
Informationen – Kinderbetreuungsgeld

Für jedes Kind für das Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen wird oder für das nur deshalb keine Familienbeihilfe bezogen wird, weil für dieses Kind eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen wird, gebührt monatlich ein Kinderzuschuss.
Genauere Informationen: Kinderzuschuss

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der direkt von der Steuerlast abgezogen wird. Das heißt je mehr Lohnsteuer bezahlt wird, desto mehr wird abgesetzt (=steuerlicher Vorteil).

Die Lehrperson hat Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Höchstausmaß ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, wenn sie nach Antritt des Dienstverhältnisses infolge einer Pflegefreistellung an ihrer Dienstleistung verhindert ist.